Organisation und Trägerverein

Organisation

Der Verein führt den Namen Montessori Fördergemeinschaft Eckental e.V. und hat seinen Sitz in Eckental. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der Beirat

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorstand und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

Vorstand

1. Vorstand

Der erste Vorstand ist für die Organisation verantwortlich und kümmert sich in Absprache mit der Kinderhausleitung um alle wesentlichen Punkte.

  • Ansprechpartner für alle Belange des Kinderhauses
  • Ansprechpartner für die Leitung des Kinderhauses
  • Ansprechpartner für die Gemeinde
  • Durchführung der Mitgliederversammlung

2. Vorstand

Die Aufgaben des zweiten Vorstands betreffen den Bereich Personal. Der Vorstand ist erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter im Haus und hat zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Erstellen von Stellenanzeigen in Zusammenarbeit mit der Verwaltungskraft
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen zusammen mit der Kinderhaus – Leitung
  • Unterzeichnung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen.
  • Durchführung von Mitarbeitergesprächen bei Bedarf
  • Pflege und Überarbeitung des Hygieneplanes in Zusammenarbeit mit der Kinderhausleitung / Reinigungskraft bei Bedarf
  • die Vertretung des ersten Vorstandes

Um den 2. Vorstand zu entlasten, unterstützt eine externe Personalsachbearbeitung bei folgenden Aufgaben:

  • Vorbereitung der monatlichen Gehaltsabrechnungen (Abrechnung erfolgt durch den Steuerberater)
  • Kontrolle der monatlichen Arbeitsstunden der geringfügig Beschäftigten
  • Verwaltung der Personalakten
  • Entgegennahme und Kontrolle der Krankmeldungen mit Übergabe an die Verwaltung
  • Erstellen von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen (nach Tarifvertrag / gesetzlichen Vorgaben) ggf. mit externem Beistand.
  • Berechnungen von Gehaltsveränderungen bei Tariferhöhungen oder neuer Erfahrungsstufe

3. Vorstand

Die Aufgaben des dritten Vorstandes betreffen den Bereich Gebäude und Ausstattung:

  • Der Vorstand ist Ansprechpartner für die Kinderhausleitung und der Kontakt zur Gemeinde/ zum Bauhof.
  • Koordinierung von Maßnahmen mit der Gemeinde, die das Gebäude betreffen, wir sind nur Mieter.
  • Renovierungsmaßnahmen im Haus planen, Angebote einholen, zeitliche Planung
  • Reparaturen im Kinderhaus planen, Termine mit Handwerkern absprechen
  • Kleinreparaturen, die vom Personal kommen von Eltern machen lassen
  • Abstimmung von Arbeiten mit dem Hausmeister

Schriftführer

Der Schriftführer führt Protokoll bei Vorstandssitzungen und bei der Mitgliederversammlung und stellt die Protokolle dem Vorstand zur Verfügung.

Beirat

  • Der Beirat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
  • Sie werden in Einzelwahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  • Der Beirat soll dem Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten beraten und unterstützen.
  • Vorstandsmitglieder können nicht in den Beirat gewählt werden.
  • Die Geschäftsordnung des Vorstandes gilt sinngemäß auch für den Beirat.

Rechnungsprüfer

  • Die Mitgliederversammlung hat aus Ihrer Mitte bis zu zwei Rechnungsprüfer zu bestellen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
  • Sie werden jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird einmal pro Jahr durch den Vorstand einberufen. Ihr gehören alle Mitglieder des Montessori e.V. an. Die Hauptversammlung entscheidet über wesentliche Änderungen und wählt den Vorstand sowie den Beirat.

Arbeitsgruppen

Die Eltern haben die Möglichkeit sich in verschiedenen Arbeitsgruppen einzubringen, um die Arbeitsstunden(*) pro Jahr abzuleisten. Z.B. stehen hierbei zu Verfügung:

  • AK- Öffentlichkeitsarbeit und Computerpflege
  • Basteln
  • Einkäufe
  • Elternbeirat (siehe unten Elternbeirat)
  • Garten
  • Putzen
  • Reparaturen

Viele Aufgaben entstehen im täglichen miteinander und werden nicht automatisch einer Arbeitsgruppe zugewiesen, hier tauschen sich die Eltern untereinander aus, bzw. werden vom Kinderhausteam angesprochen. Die Arbeitsgruppen mit sehr vielfältigen Aufgaben werden im folgenden vorgestellt.

(*) Hinweis: Die aktuellen Arbeitsstunden entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Protokoll der Jahreshauptversammlung.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird jedes Jahr von den Eltern neu gewählt und besteht aus insgesamt 6 Mitgliedern. Die neuen Mitglieder wählen gleich nach ihrer Wahl eine oder einen Vorsitzenden. Auch für Schriftführer und Kassenwart werden Ämter vergeben. Vom Erzieherteam ist immer eine feste Person bei den Sitzungen mit dabei.

Als zentrale Aufgabe plant und organisiert der Elternbeirat alle Feste, die rund um das Kindergartenjahr anstehen: Laternenumzug, Weihnachtsfeier, Fasching, alle zwei Jahre das Sommerfest sowie auch besondere Anlässe, wie das Elterncafe für neue Kindergarteneltern. Dafür trifft sich der Elternbeirat ca. 5 bis 6 mal im Jahr.

Montessori Fördergemeinschaft Eckental e. V.

Die Montessori Fördergemeinschaft Eckental e. V. wurde 1987 zum Zweck der Gründung, Unterstützung und Förderung von Montessori-Einrichtungen ins Leben gerufen. Sie verfolgt darüber hinaus das Ziel, die Montessori Pädagogik zu verbreiten und protegiert die Integration von behinderten Menschen in Montessori-Einrichtungen. Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Er ist Träger des Integrativen Montessori Kinderhauses Eckental, welches seit 1990 als Kindergarten auch staatlich anerkannt ist.

Die Marktgemeinde Eckental unterstützte den neuen Verein und stellte die Räume in der Alten Kanzlei in Eschenau im Oktober 1987 zur Verfügung.

  1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  3. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismößig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Jede Tätigkeit für den Verein ist ehrenamtlich.
  5. Der Vorstand entscheidet zum Wohl des Vereins im Einzelfall über Höhe und Art der Vergütung von Tätigkeiten für den Verein.

Spenden

Die Montessori Fördergemeinschaft ist wegen Förderung der Erziehung nach dem letzen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Erlangen (StNr. 216/109/90069) von der Körperschaftssteuer befreit und im Sinne des §52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt.

Wir würden uns sehr über die Förderung unseres Kinderhauses durch eine Spende freuen.

Bankverbindung:

VR-Bank Bamberg-Forchheim eG
IBAN: DE14 7639 1000 0002 4334 43
BIC: GENODEF1FOH

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.

Satzung

Die Vereinssatzung der Montessori Fördergemeinschaft e.V. finden sie hier.